Aktuelle Informationen
Vereine, Gruppen und Schulen
Wird das Bad durch Vereine, Schulen oder andere Gruppen genutzt, kann die Wasseraufsicht eingestellt werden, sofern ein schriftlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde, in dem sich die Benutzer verpflichten, die Wasseraufsicht selbst zu übernehmen.